In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Kosten für Miet- und Ersatzgeräte :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Kosten für vorübergehend gemietete, dringend benötigte Haushaltsgeräte sowie medizinische und elektro-medizinische Geräte, sofern die versicherten Haushaltsgeräte durch einen versicherten Schaden beschädigt oder zerstört wurden oder abhandengekommen sind und eine umgehende Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht möglich ist.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03