In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Kosten durch Fehlalarm von Rauchmeldern oder Notrufen :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1g) VHB GVO leisten wir Entschädigung für die nachgewiesenen Reparaturkosten für Gebäudeschäden
a) durch einen Feuerwehreinsatz;
b) durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in die versicherte Wohnung;
die dadurch entstanden sind, dass die VdS-anerkannten Rauchoder Gaswarnmelder durch eine Fehlfunktion ausgelöst wurde.
2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehla-
larm durch Tabakrauch, Kochdünste oder ähnliches ausgelöst wurde.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03