In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern :
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO gilt der versicherte Hausrat in Lauben, Wochenendund
Ferienhäusern mitversichert.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu
5.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03