In der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist der versicherte Hausrat im Tarif TOP-VITplus auch in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern mitversichert – mit einer Entschädigung von bis zu 5.000 € je Versicherungsfall. So bleibt Ihr Eigentum auch fernab der Hauptwohnung geschützt.
Für Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern gilt im Tarif TOP-VITplus Folgendes:
- In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO gilt der versicherte Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern mitversichert.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 5.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Ihren Hausrat beschränkt sich nicht nur auf Ihre Hauptwohnung. Auch die Einrichtung und Gegenstände in einer Laube, einem Wochenendhaus oder einem Ferienhaus sind erfasst. Für einen Schadenfall steht dabei ein festgelegter Höchstbetrag zur Verfügung.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat in einer Laube oder einem Ferienhaus mitversichert?
Ja. Im Tarif TOP-VITplus gilt der versicherte Hausrat in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern in Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO mitversichert.
Bis zu welchem Betrag wird entschädigt?
Je Versicherungsfall entschädigt die GVO Versicherung bis zu 5.000 €.
Gilt diese Regelung auch für Wochenendhäuser?
Ja. Neben Lauben und Ferienhäusern sind auch Wochenendhäuser ausdrücklich einbezogen.
Auf welche Regelung bezieht sich die Erweiterung?
Die Mitversicherung erfolgt in Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO.