In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern, Dachboxen und
Wasserfahrzeugen :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen, wenn sich diese vorübergehend in verschlossenen Kraftfahrzeugen, Anhängern, Dachboxen und Wasserfahrzeugen befinden und innerhalb €pas im Sinne dieses Vertrages zerstört, beschädigt oder entwendet werden.
2. Wir leisten keine Entschädigung für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO sowie für Digitalund Filmkameras, Funkgeräte, Handys, Notebooks, Tablets, Navigationsgeräte und deren Zubehör. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn die Sachen von außen nicht einsehbar waren.
3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
4. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03