In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Anprall und Aufprall von bemannten und unbemannten Flugkörpern :
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 1
d) VHB GVO leisten wir Entschädigung an versicherten Sachen durch
den Anprall oder Absturz eines bemannten oder unbemannten Flugkörpers.
2. Die Mitversicherung des Aufpralls von bemannten und unbemannten Flugkörpern gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03