In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Schäden durch Blindgänger :
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 4 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Explosionsschäden durch
Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03