In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Mindestsicherung für
Kellertüren, -räume, -abteile und Schuppen/ Ausschluss :
1. Alle Kellertüren, -abteile, -räume in einem Ein-oder Mehrfamilienhaus und Schuppen auch Geräteschuppen die keine Verbindung zur versicherten Wohnung/ Haus haben, müssen über bündige Zylinderschlösser (Überstand max. 5 mm) mit von innen verschraubten Sicherheitsbeschlag und/ oder elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel verfügen.
2. Sie sind verpflichtet, die vorgenannten Mindestsicherungen innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn anzubringen. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch die nicht vorhandenen Mindestsicherungen entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03