In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Einfacher Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden durch einfachen Dieb-
stahl, wenn versicherte Sachen aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen entwendet werden.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO sind je Versicherungsfall bis zu 500 € mitversichert.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03