In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Roll- und Krankenfahrstühlen sowie Gehilfen :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden durch einfachen Diebstahl von Kinderwagen, Rollund Krankenfahrstühlen sowie Gehilfen und Prothesen, auch wenn sich diese außerhalb des Versicherungsortes befinden.
2. Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur entschädigt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet werden.
3. Sie haben die Unterlagen über den Hersteller und Marke zu beschaffen und aufzubewahren.
4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
5. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03