In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für einfachen Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen abgestellt waren.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03