In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie
an Medikamenten :
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an Kühlund Gefriergut sowie an kühlgelagerten Medikamenten infolge eines Netzausfalls oder einer unvorhergesehenen Unterbrechung der Energiezufuhr.
2. Nicht versichert sind Schäden durch technische Defekte, die nicht durch eine versicherte Gefahr
verursacht werden sowie Bedienungsfehler, die im versicherten Haushalt geschehen.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03