Wenn versicherte Sachen in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus einem Nutzfeuer oder Wärme zur Bearbeitung ausgesetzt werden und dadurch Brandschäden entstehen, leistet der Versicherer Entschädigung – erfahren Sie, wie der Schutz bei Nutzwärmeschäden ausgestaltet ist.
Für Nutzwärmeschäden gilt im Tarif TOP-VITplus Folgendes:
In Erweiterung zu § 2 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise sind Schäden ausgeschlossen, die entstehen, wenn Gegenstände absichtlich Feuer oder Wärme ausgesetzt werden. Dieser Baustein erweitert den Schutz: Kommt es dabei zu einem Brandschaden an versicherten Sachen, wird dieser übernommen. Das gilt auch für Gegenstände, die selbst Nutzfeuer oder Wärme erzeugen oder weiterleiten. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Was sind Nutzwärmeschäden?
Es handelt sich um Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass diese einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Sind auch Sachen mitversichert, die selbst Wärme erzeugen?
Ja. Der Schutz gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welcher Grundlage beruht dieser Schutz?
Die Leistung wird in Erweiterung zu § 2 Nr. 2 VHB GVO im Tarif TOP-VITplus der Hausratversicherung erbracht.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03