In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Nutzwärmeschäden :
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03