In der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist im Tarif TOP-VITplus auch der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs mitversichert, sofern diese während ihrer Tätigkeit in Ihrer Wohnung wohnen – entschädigt wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes im Tarif TOP-VITplus für versicherten Hausrat einer Pflegekraft und eines Au-Pairs:
- In Erweiterung zu den VHB GVO ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Ihrer Wohnung wohnt, mitversichert.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wohnt eine Pflegekraft oder ein Au-Pair während ihrer Tätigkeit bei Ihnen in der Wohnung, so ist deren persönlicher Hausrat zusätzlich zu den VHB GVO ebenfalls mit abgesichert. Die Leistung erfolgt dabei je Versicherungsfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs mitversichert?
Ja. In Erweiterung zu den VHB GVO ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs mitversichert, wenn diese während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Ihrer Wohnung wohnt.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Die Pflegekraft oder das Au-Pair muss während der Ausübung ihrer Tätigkeit in Ihrer Wohnung wohnen.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Entschädigt wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.