In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Schlossänderungskosten durch einfachen Diebstahl :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1
e) VHB GVO leisten wir Entschädigung für die notwendigen Kosten bei Schlossänderungen der Wohnung infolge eines Versicherungsfalles, wenn diese Schlüssel abhandengekommen sind.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03