In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Sachverständigenkosten :
In Erweiterung zu § 15 Nr. 6 VHB GVO leisten wir Entschädigng für die Sachverständigenkosten bei Einleitung eines Sachverständigenverfahrens bis zu 10.000 €, sofern der Gesamtschadenaufwand über 10.000 € liegt.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03