In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Rückreisekosten nach einem Schaden :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die anfallenden Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalles die Urlaubsoder Dienstreise abbrechen müssen. Ersetzt werden in diesem Fall auch die entsprechenden Fahrtmehrkosten für in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich
5.000 € übersteigt.
3. Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzen Urlaubsoder Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
4. Als Urlaubsoder Dienstreise gilt die Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
5. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03