In der Hausratversicherung der GVO Versicherung sind im Tarif TOP-VITplus auch nicht am Fahrzeug montierte Sommer- und Winterreifen mit Felgen sowie Dach-, Fahrrad- und Motorradgepäckboxen und Fahrradträger als versicherter Hausrat abgesichert – mit klaren Entschädigungsgrenzen je nach gewähltem Versicherungsmodell.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt Folgendes im Tarif TOP-VITplus für Kraftfahrzeug-Zubehör:
In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB GVO gelten folgende Gegenstände als versicherter Hausrat:
- nicht am Fahrzeug montierte Sommer- bzw. Winterreifen mit Felgen
- Dach-, Fahrrad- und Motorradgepäckboxen
- Fahrradträger
Wir entschädigen je Versicherungsfall:
- im Wohnflächenmodell bis 30 € je qm Wohnfläche
- im Versicherungssummenmodell bis 5 % der Versicherungssumme
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03
Was bedeutet das konkret?
Bestimmtes Kfz-Zubehör, das gerade nicht am Fahrzeug angebracht ist, zählt in diesem Tarif zum versicherten Hausrat. Dazu gehören eingelagerte Reifen mit Felgen sowie Boxen und Träger für Dach oder Zweiräder. Wie viel im Schadenfall erstattet wird, richtet sich nach dem gewählten Modell – entweder nach der Wohnfläche oder nach der Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Welches Kfz-Zubehör gilt als versicherter Hausrat?
Nicht am Fahrzeug montierte Sommer- bzw. Winterreifen mit Felgen sowie Dach-, Fahrrad- und Motorradgepäckboxen und Fahrradträger gelten als versicherter Hausrat.
Wie hoch ist die Entschädigung im Wohnflächenmodell?
Im Wohnflächenmodell entschädigen wir je Versicherungsfall bis 30 € je qm Wohnfläche.
Wie hoch ist die Entschädigung im Versicherungssummenmodell?
Im Versicherungssummenmodell entschädigen wir je Versicherungsfall bis 5 % der Versicherungssumme.
Sind auch montierte Reifen abgesichert?
Als versicherter Hausrat gelten die nicht am Fahrzeug montierten Sommer- bzw. Winterreifen mit Felgen. Für montierte Reifen gilt diese Regelung nicht.