In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Kraftfahrzeug-Zubehör :
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 VHB GVO gelten nicht am Fahrzeug montierte Sommerbzw. Winterreifen mit Felgen sowie Dach-, Fahrradund Motorradgepäckboxen und Fahrradträger als versicherter Hausrat.
Wir entschädigen je Versicherungsfall
a) im Wohnflächenmodell bis 30 € je qm Wohnfläche und
b) im Versicherungssummenmodell bis 5 % der Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03