In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für In das Gebäude eingefügte Sachen :
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 2 a
a) VHB GVO sind die im Versicherungsvertrag besonders bezeichneten Sachen z.B. Einbaumöbel/ -küchen, Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten versichert, soweit diese auch Gebäudebestandteile sein könnten.
2. Soweit gemäß Ziffer 1 sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen versichert sind, erstreckt sich die Versicherung auch auf Frostschäden an diesen Sachen sowie auf Frostund sonstige Bruchschäden an deren Zuund Ableitungsrohren.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03