In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks :
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO gilt als Versicherungsort auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstückes, jedoch innerhalb eines Umkreises von 50 km des Wohnortes befindet.
2. Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03