Die Hausratversicherung der GVO Versicherung erweitert im Tarif TOP-VITplus den Versicherungsort auf Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks – innerhalb eines Umkreises von 50 km des Wohnortes. Was dabei mitversichert ist und welche Grenzen für Wertsachen gelten, erfahren Sie hier.
Für Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks gilt im Tarif TOP-VITplus:
- In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO gilt als Versicherungsort auch die Garage, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstückes, jedoch innerhalb eines Umkreises von 50 km des Wohnortes befindet.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausrat ist nicht nur zu Hause geschützt, sondern auch in einer Garage, die sich außerhalb Ihres Wohngrundstücks befindet – solange diese in einem Umkreis von 50 km um Ihren Wohnort liegt. Für Wertsachen greift dieser erweiterte Schutz jedoch nicht. Im Schadenfall wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat auch in einer Garage außerhalb des Wohngrundstücks versichert?
Ja. Als Versicherungsort gilt auch eine Garage außerhalb des Versicherungsgrundstücks, sofern sie sich innerhalb eines Umkreises von 50 km des Wohnortes befindet.
Wie groß darf die Entfernung zur Garage höchstens sein?
Die Garage muss innerhalb eines Umkreises von 50 km des Wohnortes liegen.
Sind Wertsachen in der Garage mitversichert?
Nein. Für Wertsachen gemäß § 13 VHB GVO besteht kein Versicherungsschutz.
Bis zu welcher Höhe wird im Schadenfall entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03