In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Hausrat in Bankschließfächern :
1. In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO ist der Inhalt von Bankschließfächern in Tresorräumen von
Geldinstituten mitversichert.
2. Die Mitversicherung der Bankschließfächer gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht oder ein etwaiger anderer Versicherungsschutz nicht ausreichend ist (Subsidiärdeckung).
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03