In der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist im Tarif TOP-VITplus auch der Inhalt von Bankschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten mitversichert – allerdings als Subsidiärdeckung und begrenzt auf die vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall.
Im Tarif TOP-VITplus gilt für Hausrat in Bankschließfächern Folgendes:
- In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO ist der Inhalt von Bankschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten mitversichert.
- Die Mitversicherung der Bankschließfächer gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht oder ein etwaiger anderer Versicherungsschutz nicht ausreichend ist (Subsidiärdeckung).
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Auch Gegenstände, die Sie in einem Bankschließfach im Tresorraum eines Geldinstituts aufbewahren, können über die Hausratversicherung geschützt sein. Dieser Schutz greift jedoch nur dann, wenn für die betreffenden Sachen kein anderer ausreichender Versicherungsschutz besteht. Im Schadenfall wird höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
Häufige Fragen
Ist der Inhalt eines Bankschließfachs mitversichert?
Ja. In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 VHB GVO ist der Inhalt von Bankschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten mitversichert.
Was bedeutet die Subsidiärdeckung?
Die Mitversicherung der Bankschließfächer gilt nur, soweit kein anderer Versicherungsschutz besteht oder ein etwaiger anderer Versicherungsschutz nicht ausreichend ist.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Es wird je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung zum Hausrat in Bankschließfächern gilt in der Hausratversicherung im Tarif TOP-VITplus.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03