In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Trickdiebstahl am Versicherungsort :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Trickdiebstahl.
Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb durch Täuschung Zutritt zur Wohnung verschafft und dort
versicherte Sachen entwendet.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zu 10.000 €.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03