In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz :
1. In Erweiterung zu § 3 Nr. 2 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden, wenn versicherte Sachen durch einfachen Diebstahl am Arbeitsplatz entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so können wir unter den in § 8 Abschnitt B VHB GVO beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03