In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Überschallknall, Überschalldruckwellen :
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall).
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03