In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Überspannungsschäden durch Blitzschlag :
1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 3 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes entstehen.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03