In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für die Kosten der Ermittlung und Feststellung eines versicherten Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Beauftragen Sie einen Sachverständigen oder Beistand, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit Sie zur Beauftragung vertraglich verpflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03