In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Hotelkosten :
1. In Erweiterung zu § 8 Nr. 1
c) VHB GVO leisten wir Entschädigung für entstandene Hotelkosten ohne zeitliche Begrenzung, sofern die Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar wurde und für Sie auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
2. Sie haben infolge eines Versicherungsfalles die notwendigen Kosten des Hotels oder ähnliche
Unterbringung ohne Nebenkosten nachzuweisen.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Hotelkosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den bisherigen Wohnungsverhältnissen stehen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03