Die Hausratversicherung der GVO Versicherung wertet im Tarif TOP-VITplus einen beruflich oder im Rahmen einer Ausbildung bedingten Auslandsaufenthalt bis zu 12 Monaten als vorübergehend – mit Entschädigung bis 100.000 € im Wohnflächenmodell oder bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus für den beruflichen Auslandsaufenthalt Folgendes:
In Erweiterung zu § 7 Nr. 2 VHB GVO gilt ein beruflich bedingter oder im Rahmen einer Ausbildung (Schule, Praktikum, Studium) anfallender Auslandsaufenthalt bis zu 12 Monaten als vorübergehend.
Wir entschädigen je Versicherungsfall:
- im Wohnflächenmodell bis 100.000 € und
- im Versicherungssummenmodell bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wer aus beruflichen Gründen oder für eine Ausbildung – etwa Schule, Praktikum oder Studium – zeitweise ins Ausland geht, verliert seinen Versicherungsschutz nicht sofort. Ein solcher Aufenthalt gilt bis zu einem Jahr als vorübergehend. Bei einem Schadenfall richtet sich die Entschädigung danach, ob der Vertrag nach Wohnfläche oder nach einer festen Versicherungssumme kalkuliert ist.
Häufige Fragen
Wie lange gilt ein beruflicher Auslandsaufenthalt als vorübergehend?
Ein beruflich bedingter oder im Rahmen einer Ausbildung (Schule, Praktikum, Studium) anfallender Auslandsaufenthalt gilt bis zu 12 Monaten als vorübergehend.
Welche Aufenthalte sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind beruflich bedingte Aufenthalte sowie Aufenthalte im Rahmen einer Ausbildung, also Schule, Praktikum oder Studium.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Im Wohnflächenmodell entschädigt die GVO Versicherung bis 100.000 €, im Versicherungssummenmodell bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung zu § 7 Nr. 2 VHB GVO im Tarif TOP-VITplus.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03