In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Beruflicher Auslandsaufenthalt :
1. In Erweiterung zu § 7 Nr. 2 VHB GVO gilt ein beruflich bedingter oder im Rahmen einer Ausbildung
(Schule, Praktikum, Studium) anfallender Auslandsaufenthalt bis zu 12 Monaten als vorübergehend.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall
a) im Wohnflächenmodell bis 100.000 € und
b) im Versicherungssummenmodell bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03