Die Hausratversicherung der GVO Versicherung erstattet im Tarif TOP-VITplus bei einem versicherten Leitungswasserschaden den erforderlichen Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle – je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Austausch von Armaturen bei Leitungswasserschaden:
- In Erweiterung zu § 4 Nr. 1 VHB GVO leisten wir infolge eines versicherten Leitungswasserschadens Entschädigung für den erforderlichen Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle.
- Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem versicherten Leitungswasserschaden und müssen im Bereich der Rohrbruchstelle Armaturen ausgetauscht werden, übernimmt der Tarif die dafür erforderlichen Kosten. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt als Erweiterung zu den Regelungen in § 4 Nr. 1 VHB GVO.
Häufige Fragen
Wann werden Armaturen erstattet?
Erstattet wird der erforderliche Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle infolge eines versicherten Leitungswasserschadens.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung erfolgt je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Auf welcher Grundlage gilt diese Leistung?
Die Leistung gilt in Erweiterung zu § 4 Nr. 1 VHB GVO im Tarif TOP-VITplus der Hausratversicherung der GVO Versicherung.
Welche Armaturen sind eingeschlossen?
Eingeschlossen ist der erforderliche Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.