In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Armaturen :
1. In Erweiterung zu § 4 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung infolge eines versicherten Lei-
tungswasserschadens den erforderlichen Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle.
2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03