In der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes in dem Tarif TOP-VITplus für Anlagen zur Regenwasseraufbereitung :
1. In Erweiterung zu § 4 Nr. 1 VHB GVO leisten wir Entschädigung für Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendem Wasser aus Regenwasseraufbereitungsanlagen entstehen.
2. Soweit die Anlage zur Regenwasseraufbereitung für die Hausversorgung zu den versicherten Sachen gehören, sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Rohren sowie Bruchschäden durch Frost an sonstigen Einrichtungen der Regenwasseraufbereitungsanlagen versichert.
3. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.03