Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung gilt eine Gefahrerhöhung als anzeigepflichtig, wenn sich beispielsweise ein abgefragter Umstand ändert, die sonst bewohnte Wohnung länger als 60 Tage leer steht oder vereinbarte Sicherungen entfernt oder nicht mehr gebrauchsfähig sind. So erkennst du, welche Situationen du dem Versicherer melden musst.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere in folgenden Fällen vorliegen:
- Ein Umstand ändert sich, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt und wird auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- Vereinbarte Sicherungen sind beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Folgen einer Gefahrerhöhung
Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung gelten die entsprechenden Bestimmungen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Veränderungen können das Risiko erhöhen und müssen dem Versicherer angezeigt werden. Dazu zählen etwa geänderte Umstände, nach denen vor Vertragsschluss oder im Antrag gefragt wurde, ein längerer Leerstand der Wohnung von mehr als 60 Tagen ohne Beaufsichtigung oder Sicherung sowie der Wegfall oder die Beeinträchtigung vereinbarter Sicherungen – auch bei einem Wohnungswechsel.
Häufige Fragen
Wann muss ich melden, dass meine Wohnung leer steht?
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann vorliegen, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und dabei nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert wird.
Was gilt als beaufsichtigte Wohnung?
Beaufsichtigt ist eine Wohnung zum Beispiel dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Spielt es eine Rolle, wenn ich vereinbarte Sicherungen entferne?
Ja. Wenn vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht gebrauchsfähigem Zustand sind, kann das eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellen. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
Welche Rolle spielt ein Wohnungswechsel?
Bei einem Wohnungswechsel kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt wurde, oder wenn vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder nicht gebrauchsfähig sind.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022