Wer aus dem Hausratvertrag der GVO Versicherung klagen möchte, kann dies nicht nur an den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung tun, sondern auch am Gericht des eigenen Wohnsitzes zur Zeit der Klageerhebung – bei fehlendem Wohnsitz am gewöhnlichen Aufenthaltsort. Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kommt zusätzlich das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes in Betracht.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder aus der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, ist das Gericht seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Handelt es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung stehen dem Versicherungsnehmer mehrere Gerichtsstände offen. Er kann neben den Gerichten nach der Zivilprozessordnung auch das Gericht an seinem Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung wählen, oder – wenn kein Wohnsitz besteht – das Gericht an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort. Bei einer betrieblichen Versicherung kann er sich zusätzlich an das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung des Gewerbebetriebes wenden.
Häufige Fragen
Bei welchem Gericht kann ich als Versicherungsnehmer klagen?
Neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung können Sie auch beim Gericht Ihres Wohnsitzes klagen, den Sie zur Zeit der Klageerhebung haben. Fehlt ein Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Gilt der Wohnsitz-Gerichtsstand auch für Ansprüche aus der Vermittlung?
Ja, die Regelung gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ebenso wie für Klagen aus der Versicherungsvermittlung.
Welches Gericht ist bei einer betrieblichen Versicherung zuständig?
Bei einer betrieblichen Versicherung kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche zusätzlich bei dem Gericht geltend machen, das für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022