Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen. Das bedeutet, dass das, was ein Repräsentant weiß oder tut, dem Versicherungsnehmer selbst angerechnet wird.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Handelt oder weiß ein Repräsentant etwas, so wird dies dem Versicherungsnehmer so angerechnet, als hätte er selbst gehandelt oder es selbst gewusst. Kenntnis und Verhalten eines Repräsentanten gelten also als Kenntnis und Verhalten des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Wird mir das Verhalten eines Repräsentanten angerechnet?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Gilt auch das Wissen eines Repräsentanten als mein eigenes Wissen?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022