Bei der GVO Versicherung im Hausrat sind Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Urkunden, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten mitversichert – allerdings bis zu besonderen Entschädigungsgrenzen. Grundsätzlich gilt je Versicherungsfall eine Grenze von 30 Prozent der Versicherungssumme. Wer Wertsachen nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, muss mit deutlich niedrigeren Entschädigungen rechnen, etwa 5 Prozent für Bargeld oder höchstens 25.000 Euro für Schmuck und Edelmetalle.
Versicherte Wertsachen
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (zum Beispiel Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht bereits unter den vorstehenden Punkt fallen;
- Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Sie weisen als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 30 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- 5 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens 500 €;
- für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere höchstens 5.000 €;
- 25 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens 25.000 €.
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Urkunden, Pelze, Kunstgegenstände und Antiquitäten sind mitversichert, jedoch nur bis zu bestimmten Grenzen. Allgemein werden je Versicherungsfall bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme ersetzt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Liegen Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank, gelten niedrigere Grenzen: etwa 5 Prozent für Bargeld (höchstens 500 €), höchstens 5.000 € für Urkunden und Wertpapiere sowie 25 Prozent für Schmuck und Edelmetalle (höchstens 25.000 €). Ein Wertschutzschrank muss anerkannt sein und ein Mindestgewicht oder eine fachgerechte Verankerung erfüllen.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände zählen als Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin. Außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Sachen aus Silber sowie Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wie viel wird für Wertsachen höchstens ersetzt?
Je Versicherungsfall gilt für Wertsachen eine Entschädigungsgrenze von 30 Prozent der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was gilt, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Dann ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt: auf 5 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und Geldkartenbeträge, höchstens 500 €; auf höchstens 5.000 € für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere; und auf 25 Prozent der Versicherungssumme für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie Gold- und Platinsachen, höchstens 25.000 €.
Wann gilt ein Behältnis als Wertschutzschrank?
Es muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Als freistehender Wertschutzschrank muss es mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht muss es nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder in Wand oder Fußboden bündig eingelassen sein (Einmauerschrank).
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022