Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung bildet der Versicherungswert – in der Regel der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte – die Grundlage für die Entschädigung. Der Text erklärt außerdem, wie sich die Versicherungssumme beim Versicherungssummen- und beim Quadratmetermodell errechnet, wann ein Unterversicherungsverzicht gilt und wie Versicherungssumme und Prämie jedes Jahr an den Preisindex angepasst werden.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Können Sachen für ihren Zweck im versicherten Haushalt nicht mehr verwendet werden, ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Versicherungssumme
Beim Versicherungssummenmodell soll die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen. Beim Quadratmetermodell errechnet sich die Versicherungssumme aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung. Die Versicherungssumme wird angepasst.
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Unterversicherungsverzicht
Voraussetzungen
Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
- bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und
- die vereinbarte Versicherungssumme den vom Versicherer für die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichtes vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche, nicht unterschreitet und
- nicht ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über, wenn die genannten Voraussetzungen für die neue Wohnung vorliegen. Bei einer Vergrößerung der Wohnfläche der neuen Wohnung gilt der Unterversicherungsverzicht bis zur Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Quadratmeter der versicherten Wohnung, längstens jedoch bis zu zwei Monaten nach Umzugsbeginn.
Widerspruch gegen Anpassung der Versicherungssumme
Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht entfällt, wenn der Versicherungsnehmer der Anpassung der Versicherungssumme widerspricht und der vom Versicherer zum Zeitpunkt des Widerspruchs vorgegebene Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche für den Unterversicherungsverzicht unterschritten wird. Dies hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer in Textform mitzuteilen.
Kündigung
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Anpassung von Versicherungssumme und Prämie
Beim Versicherungssummenmodell wird die Versicherungssumme entsprechend der Entwicklung des Preisindexes angepasst. Beim Quadratmetermodell erhöht oder vermindert sich der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Güter“ – aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) – im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Der neue Betrag pro Quadratmeter wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer mit der neuen Versicherungssumme bekanntgegeben.
Die Prämie wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer der Anpassung durch Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Bei Unterschreiten des vom Versicherer vorgegebenen Betrages pro Quadratmeter entfällt gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht beim Quadratmetermodell.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert entscheidet, wie hoch die Entschädigung ausfällt: Meist zählt der Neuwert, also was es kostet, gleichwertige Sachen neu zu beschaffen. Die Versicherungssumme richtet sich entweder nach dem Versicherungswert oder – beim Quadratmetermodell – nach einem vereinbarten Betrag je Quadratmeter Wohnfläche, zusätzlich gibt es einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Versicherungssumme und Prämie werden zudem jedes Jahr an die Entwicklung des Preisindexes angepasst.
Häufige Fragen
Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Grundlage ist der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis gleicher Sachen. Sind Sachen im Haushalt nicht mehr verwendbar, gilt der erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wie wird die Versicherungssumme berechnet?
Beim Versicherungssummenmodell soll sie dem Versicherungswert entsprechen. Beim Quadratmetermodell ergibt sie sich aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter, multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche. Zusätzlich erhöht sich die Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von 10 Prozent.
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten entspricht, die vereinbarte Versicherungssumme den vorgegebenen Betrag pro Quadratmeter mal Wohnfläche nicht unterschreitet und kein weiterer Hausratvertrag für denselben Versicherungsort ohne Unterversicherungsverzicht besteht.
Kann ich der jährlichen Anpassung der Versicherungssumme widersprechen?
Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die neue Versicherungssumme kann in Textform widersprochen werden; die rechtzeitige Absendung genügt. Dann wird die Anpassung nicht wirksam. Unterschreitet der Betrag pro Quadratmeter den vorgegebenen Wert, entfällt beim Quadratmetermodell gleichzeitig der Unterversicherungsverzicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022