Bei der GVO Versicherung deckt die Hausratversicherung Schäden ab, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Die Bedingungen legen genau fest, was jeweils als Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gilt und in welchen Fällen etwa Überspannungsschäden mitversichert sind. Ebenso wird beschrieben, welche Schäden – etwa durch Erdbeben oder Sengschäden – nicht versichert sind.
Versichert sind Schäden, wenn versicherte Sachen durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion, Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.
Explosion
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben
- Sengschäden
- Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen entstehen, sowie Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen
Die Ausschlüsse für Sengschäden sowie für Schäden an Verbrennungskraftmaschinen und Schaltorganen gelten nicht für Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass sich an anderen Sachen eine versicherte Gefahr verwirklicht hat.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung leistet, wenn versicherte Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder durch ein Luftfahrzeug beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Für jede dieser Gefahren gilt eine genaue Definition, etwa dass ein Brand sich aus eigener Kraft ausbreiten können muss. Überspannungs- und Kurzschlussschäden durch Blitz sind nur unter bestimmten Voraussetzungen abgedeckt. Bestimmte Schäden – etwa durch Erdbeben, Sengschäden oder betriebsbedingte Explosionen in Motoren – sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück des Versicherungsortes durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines Blitzschlags an diesem Grundstück, an dort befindlichen Antennen oder anderen Sachen als elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen Schäden anderer Art gleich.
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Sind Sengschäden abgedeckt?
Sengschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Ausgenommen davon sind jedoch Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass sich an anderen Sachen eine versicherte Gefahr wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder ein Luftfahrzeug-Anprall verwirklicht hat.
Sind Erdbebenschäden versichert?
Nein, Schäden durch Erdbeben sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022