Die Hausratversicherung der GVO Versicherung entschädigt Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub, durch Leitungswasser sowie durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Nicht abgedeckt sind dagegen Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie – unabhängig von mitwirkenden Ursachen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Naturgefahren, und zwar Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren, soweit dies gesondert vereinbart ist
Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschluss Innere Unruhen
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch innere Unruhen.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt eine Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; weitere Elementargefahren sind nur bei gesonderter Vereinbarung eingeschlossen. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie, und zwar unabhängig davon, ob noch andere Ursachen mitgewirkt haben.
Häufige Fragen
Welche Gefahren deckt die Hausratversicherung ab?
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion sowie Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub oder den Versuch einer solchen Tat, durch Leitungswasser sowie durch die Naturgefahren Sturm und Hagel. Weitere Elementargefahren sind nur versichert, wenn dies gesondert vereinbart wurde.
Sind weitere Elementargefahren automatisch mitversichert?
Nein. Neben Sturm und Hagel sind weitere Elementargefahren nur dann versichert, soweit dies gesondert vereinbart ist.
Zahlt die Versicherung bei Kriegs- oder Kernenergieschäden?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ausgeschlossen – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Was bedeutet „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen“ bei den Ausschlüssen?
Es bedeutet, dass die genannten Schäden auch dann nicht versichert sind, wenn neben der ausgeschlossenen Ursache noch andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022