Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung steht dem Versicherer bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Fällt das versicherte Interesse weg, endet der Prämienanspruch mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält. Geregelt wird außerdem, welche Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie bei fehlendem versicherten Interesse anfällt.
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Übt der Versicherungsnehmer sein Recht aus, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherer hat in der Belehrung über das Widerrufsrecht, über die Rechtsfolgen des Widerrufs und über den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Belehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der Versicherungsnehmer Gefahrumstände nicht angezeigt hat, nach denen der Versicherer vor Vertragsannahme in Textform gefragt hatte, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird das Versicherungsverhältnis durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, muss nur die Prämie für den Zeitraum gezahlt werden, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Fällt das versicherte Interesse weg, ist die Prämie bis zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Versicherer davon erfährt. Bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder fehlendem versicherten Interesse gelten jeweils eigene Regeln dazu, welcher Prämienteil dem Versicherer zusteht oder ob stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr anfällt.
Häufige Fragen
Wie viel Prämie muss ich zahlen, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Dem Versicherer steht nur der Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was passiert mit der Prämie, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Prämien, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt – vorausgesetzt, er hat ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen und den zu zahlenden Betrag belehrt und Sie haben dem Beginn des Schutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt. Fehlt die Belehrung, wird zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie erstattet, sofern Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Muss ich Prämie zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Nein, in diesem Fall besteht keine Pflicht zur Prämienzahlung. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde das nicht bestehende Interesse jedoch versichert, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht die Prämie bis zur Kenntnis der Umstände zu.
Welche Prämie steht dem Versicherer bei einem Rücktritt oder einer Anfechtung zu?
Bei Rücktritt wegen nicht angezeigter Gefahrumstände steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu. Erfolgt der Rücktritt, weil die einmalige oder erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wurde, steht ihm eine angemessene Geschäftsgebühr zu. Bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht ihm die Prämie bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022