Wer bei der GVO Versicherung eine Hausratversicherung abschließt, muss die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn zahlen – erst danach beginnt der Versicherungsschutz. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet oder gar nicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Leistung befreit.
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt des Versicherungsbeginns zu zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Widerrufsrecht besteht.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor dem Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem so bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Leistungsfreiheit des Versicherers
Zahlt der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zum maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt, ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung aufmerksam gemacht hat – entweder durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Die erste oder einmalige Prämie muss unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn gezahlt werden; liegt der Beginn vor dem Vertragsschluss, gilt die Frist ab Vertragsschluss. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig, startet der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Bei Zahlungsverzug kann der Versicherer zurücktreten und ist für einen vorher eingetretenen Versicherungsfall von der Leistung befreit – beides gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat, und die Leistungsfreiheit setzt zudem einen entsprechenden Hinweis voraus.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz, wenn ich die erste Prämie zu spät zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem maßgebenden Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Wann muss die erste oder einmalige Prämie gezahlt werden?
Sie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Beginn vor Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von Vereinbarungen ab, ist frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Kann der Versicherer bei Nichtzahlung der ersten Prämie vom Vertrag zurücktreten?
Ja, wird die erste oder einmalige Prämie nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, kann der Versicherer zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist aber ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Unter welchen Bedingungen muss der Versicherer bei nicht gezahlter Prämie nicht leisten?
Der Versicherer ist für einen vor Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht leistungspflichtig, wenn er den Versicherungsnehmer per Textform oder auffälligem Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge hingewiesen hat. Die Leistungsfreiheit entfällt, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022