Bei einem Hausratschaden erstattet die GVO Versicherung in der Hausratversicherung zerstörte oder abhandengekommene Sachen zum Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls und bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch den Versicherungswert. Der Text zeigt außerdem, wie Restwerte und Mehrwertsteuer behandelt werden, wie die Gesamtentschädigung begrenzt ist und wie eine Unterversicherung die Auszahlung anteilig kürzt.
Im Versicherungsfall werden folgende Beträge ersetzt:
- Bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen: der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
- Bei beschädigten Sachen: die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles, zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung. Der Ersatz ist jedoch höchstens auf den Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles begrenzt.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist dem Versicherungsnehmer die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so wird die Beeinträchtigung durch Zahlung des Betrages ausgeglichen, der dem Minderwert entspricht.
Restwerte
Restwerte werden in den Fällen von Nr. 1 angerechnet.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Gesamtentschädigung, Kosten aufgrund Weisung
Die Entschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart bzw. dieser nachträglich entfallen, wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Es gilt folgende Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Versicherte Kosten
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Für die Entschädigungsberechnung der versicherten Kosten sowie der Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten gilt die Regelung zur Unterversicherung entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Bei zerstörten oder verlorenen Sachen wird der Versicherungswert ersetzt, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Bei rein optischen Schäden ohne Nutzungseinschränkung wird der Minderwert gezahlt. Restwerte werden angerechnet, und die Mehrwertsteuer entfällt bei Vorsteuerabzugsberechtigung oder wenn sie gar nicht angefallen ist. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, kürzt sich die Entschädigung anteilig, sofern kein Unterversicherungsverzicht besteht.
Häufige Fragen
Wie wird der Schaden an beschädigten Gegenständen berechnet?
Ersetzt werden die notwendigen Reparaturkosten bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch bis zum Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder wenn er die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert und kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Entschädigung gekürzt. Sie ergibt sich aus dem Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Werden versicherte Kosten auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt?
Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die versicherten Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, werden versicherte Kosten darüber hinaus bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten auf Weisung des Versicherers werden unbegrenzt ersetzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022