Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung übernimmt der Versicherer nach einem Versicherungsfall zahlreiche notwendige und tatsächlich angefallene Zusatzkosten – vom Aufräumen und Abtransport zerstörter Sachen über Hotel-, Transport- und Lagerkosten bis zu Schlossänderungen, Bewachung und Reparaturen an Gebäude- und Nässeschäden. Wie lange und in welcher Höhe diese Kosten erstattet werden, richtet sich nach klaren Grenzen wie 100 Tagen oder 72 Stunden.
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten. Dazu gehören:
Aufräumungskosten
Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz. Ebenso für das Ablagern und Vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.
Hotelkosten
Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Transport- und Lagerkosten
Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schlossänderungskosten
Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Bewachungskosten
Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Kosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind.
Reparaturkosten für Nässeschäden
Kosten für Nässeschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall werden nicht nur die beschädigten Sachen selbst ersetzt, sondern auch bestimmte Folgekosten übernommen, sofern sie notwendig sind und tatsächlich anfallen. Dazu zählen etwa das Aufräumen und Wegschaffen zerstörter Sachen, eine vorübergehende Hotelunterbringung, Transport und Lagerung des Hausrats, Schlossänderungen, Bewachung sowie Reparaturen an Gebäude- und Nässeschäden. Für einige dieser Kosten gelten zeitliche und betragliche Grenzen, etwa 100 Tage bei Hotel- und Lagerkosten, 72 Stunden bei der Bewachung und 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag bei Hotelkosten.
Häufige Fragen
Wie lange werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Die Hotelkosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für 100 Tage. Voraussetzung ist, dass auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Pro Tag ist die Entschädigung auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Werden nach einem Einbruch auch Kosten für neue Schlösser übernommen?
Ja. Der Versicherer übernimmt Schlossänderungskosten, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Werden Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach einem Einbruch erstattet?
Ja. Versichert sind Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Auch Schäden innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub sind eingeschlossen.
Wie lange werden Bewachungskosten ersetzt?
Bewachungskosten werden ersetzt, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Erstattung erfolgt bis die Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für 72 Stunden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022