Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung müssen Versicherungsnehmer während der kalten Jahreszeit vorbeugen, um Frost- und Wasserschäden zu vermeiden: Entweder die Wohnung ausreichend beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten. Wer diese Sicherheitsvorschrift verletzt, riskiert die Kündigung des Vertrags oder den ganzen bzw. teilweisen Verlust des Leistungsanspruchs.
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit eine der folgenden Vorkehrungen zu treffen:
- die Wohnung zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder
- alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer die genannte Obliegenheit, so gilt:
- Der Versicherer ist unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder
- der Versicherer ist ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
In der kalten Jahreszeit muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen, dass keine Frostschäden entstehen. Er kann dazu entweder die Wohnung beheizen und regelmäßig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten. Hält er sich nicht daran, kann der Versicherer den Vertrag kündigen oder die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich im Winter tun, um meinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden?
In der kalten Jahreszeit müssen Sie entweder die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert, wenn ich diese Obliegenheit im Winter nicht einhalte?
Bei Verletzung dieser Obliegenheit ist der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder ganz beziehungsweise teilweise leistungsfrei.
Reicht es aus, wenn ich die Wohnung nur beheize?
Das Beheizen reicht nur aus, wenn Sie es genügend häufig kontrollieren. Alternativ können Sie stattdessen alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022