Die Hausratversicherung der GVO Versicherung ersetzt Schäden durch Leitungswasser, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Rohren, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserbetten oder Aquarien austritt und versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandenkommen. Versichert sind zudem frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden, während etwa Schäden durch Planschwasser, Grundwasser, Überschwemmung oder Wasser aus Eimern ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß den nachstehenden Punkten a) und b) zum versicherten Hausrat gehören, leistet der Versicherer Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende Schäden.
Bruchschäden
a) Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Voraussetzung ist, dass diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
b) Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Nässeschäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Das Leitungswasser muss aus einer der folgenden Quellen ausgetreten sein:
- Rohre der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundene Schläuche;
- die mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teile;
- Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung;
- Klima-Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen;
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten und Aquarien.
Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser gleich.
Nicht versicherte Schäden
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser gemäß dem Punkt Nässeschäden die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden:
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn Leitungswasser ungewollt aus Rohren, Heizungs-, Klima- oder Solaranlagen, aus Wasserlöschanlagen, Wasserbetten oder Aquarien austritt und versicherte Sachen beschädigt, zerstört oder abhanden kommen. Ebenso werden bestimmte Bruchschäden an Rohren und Installationen innerhalb des Gebäudes ersetzt, wobei bei Installationen nur frostbedingte Brüche abgedeckt sind. Auch Stoffe wie Sole, Öle, Kühlmittel und Wasserdampf gelten als Leitungswasser. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Planschwasser, Grundwasser, Überschwemmung, Naturereignisse oder Wasser aus mobilen Behältnissen wie Eimern.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ein Wasserrohr wegen Frost bricht?
Ja, frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Heizung sowie an Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen und Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen innerhalb von Gebäuden sind versichert, sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Ist ein Wasserschaden durch ein ausgelaufenes Aquarium versichert?
Leitungswasser, das aus einem Aquarium austritt und versicherte Sachen beschädigt, ist grundsätzlich mitversichert. Nicht ersetzt wird jedoch der Schaden am Inhalt des Aquariums selbst, der dadurch entsteht, dass Wasser ausgetreten ist.
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser abgedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch verursachten Rückstau sind ausdrücklich nicht versichert.
Gilt Wasser aus einem Eimer oder einer Gießkanne als versichertes Leitungswasser?
Nein. Schäden durch Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Allgemeine 2022