Bei der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen. Wer die Rechte aus dem Vertrag ausübt, wann die Entschädigung fällig wird und welche Rolle Kenntnis und Verhalten des Versicherten spielen, ist klar geregelt.
1. Rechte aus dem Vertrag
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
2. Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
3. Kenntnis und Verhalten
- Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Eine Versicherung für fremde Rechnung bedeutet, dass jemand einen Vertrag im eigenen Namen abschließt, der aber die Interessen einer anderen Person absichert. Die Entscheidungen und Rechte bleiben beim Versicherungsnehmer – der Versicherte profitiert vom Schutz, kann aber nur mit dessen Zustimmung über die Leistung verfügen. Auch das Wissen und Verhalten des Versicherten kann in bestimmten Fällen für den Vertrag eine Rolle spielen.
Häufige Fragen
Wer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu und nicht dem Versicherten – auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte die Entschädigung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Was kann der Versicherer vor Zahlung der Entschädigung verlangen?
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat. Sie ist dagegen unerheblich, wenn der Vertrag ohne Wissen des Versicherten abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Dokumentversion: 2020.03