In der Wohngebäudeversicherung der GVO Versicherung richtet sich die Prämie in der Gleitenden Neuwertversicherung nach der Versicherungssumme „Wert 1914“, dem Prämiensatz und dem Anpassungsfaktor. Erfahren Sie, wie die Jahresprämie berechnet wird, wie sich der Anpassungsfaktor jährlich zum 1. Januar aus Baupreis- und Tariflohnindex verändert und wie Sie einer Erhöhung widersprechen können.
1. Berechnung der Prämie
Grundlagen der Berechnung der Prämie sind die Versicherungssumme „Wert 1914“, der vereinbarte Prämiensatz sowie der Anpassungsfaktor (siehe Nr. 2 a).
Die jeweils zu zahlende Jahresprämie wird berechnet durch Multiplikation der vereinbarten Grundprämie 1914 (Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz) mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
2. Anpassung der Prämie
a) Die Prämie verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (siehe Abschnitt A § 10 Nr. 1 a) gemäß der Erhöhung oder Verminderung des Anpassungsfaktors.
b) Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für das in diesem Jahr beginnende Versicherungsjahr entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der jeweils für den Monat Mai des Vorjahres veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der für den Monat April des Vorjahres veröffentlichte Tariflohnindex für das Baugewerbe verändert haben. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Bei dieser Anpassung wird berücksichtigt:
- die Änderung des Baupreisindexes zu 80 %,
- die des Tariflohnindexes zu 20 %,
und zwar der jeweilige Index auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma errechnet und gerundet. Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
c) Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung der Prämie innerhalb eines Monats, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.
Die Versicherung bleibt dann als Neuwertversicherung (siehe Abschnitt A § 10 Nr. 1 b) in Kraft, und zwar zur bisherigen Prämie und mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt.
In diesem Fall gilt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht nicht mehr. Das Recht des Versicherungsnehmers auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Gleitende Neuwertversicherung passt Ihren Versicherungsschutz und damit die Prämie automatisch an steigende oder sinkende Baukosten an. Grundlage der Prämie ist die Summe „Wert 1914“, die mit dem Prämiensatz und einem jährlich neu bestimmten Anpassungsfaktor verrechnet wird. Dieser Faktor orientiert sich an Bau- und Lohnkosten. Wenn Sie einer Erhöhung nicht folgen möchten, können Sie ihr fristgerecht widersprechen – dann läuft der Vertrag als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie weiter.
Häufige Fragen
Wie wird die Jahresprämie berechnet?
Die Jahresprämie ergibt sich aus der Grundprämie 1914 – also der Versicherungssumme „Wert 1914“ multipliziert mit dem Prämiensatz – multipliziert mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor.
Wann und wie ändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres. Er richtet sich nach dem Baupreisindex für Wohngebäude (Monat Mai des Vorjahres) und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe (Monat April des Vorjahres). Der Baupreisindex geht zu 80 %, der Tariflohnindex zu 20 % ein.
Kann ich einer Prämienerhöhung widersprechen?
Ja. Sie können der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung des Anpassungsfaktors in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Für die Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Was passiert nach einem Widerspruch?
Die Erhöhung wird nicht wirksam. Die Versicherung bleibt als Neuwertversicherung zur bisherigen Prämie in Kraft. Die Versicherungssumme ergibt sich aus der Summe „Wert 1914“ multipliziert mit 1/100 des im Mai des Vorjahres geltenden Baupreisindexes für Wohngebäude. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt dann nicht mehr.
Wie werden die Indizes und der Faktor gerundet?
Der jeweilige Index wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet, ebenso der Anpassungsfaktor. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder höher, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2020.03